Bereiche, in denen Unterstützung notwendig sein sollte
Bei der Bestimmung einer Pflegestufe wird geprüft, wie hoch der Pflegebedarf bei bestimmten Tätigkeiten tatsächlich ist. Die verschiedenen Aufgaben werden in mehrere Bereiche eingeteilt:
Grundpflege
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Toilettengang
- Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Anreichen der Nahrung
- Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Waschen und Wechseln von Kleidung und Wäsche, Beheizen der Wohnung
Häusliche Betreuung
- Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen.
- Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus.
Quelle in Anlehnung an: Sozialgesetzbuch XI, erschienen Januar 2009